Schulbegleitung
Schulbegleiter/innen helfen Schülerinnen und Schülern mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung, Sinnesbehinderung und seelischer Behinderung den Schulalltag besser und möglichst selbständig zu bewältigen.
Diese Begleitung kann sowohl an Förderschulen als auch an Regelschulen stattfinden. Die Leistung der Schulbegleitung orientiert sich immer am individuellen Hilfebedarf des einzelnen Schülers. Für Kinder mit ausschließlich seelischer Behinderung ist das Jugendamt zuständig.